Partnerprogramm-Vereinbarung
Stand: 4. Oktober 2026.
§ 1 Gegenstand und Vertragspartner
Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme am Partnerprogramm von Uptimr zwischen der Anikeen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Buntspechtweg 21, 53123 Bonn, Deutschland (nachfolgend „Uptimr“) und der Person oder dem Unternehmen, die bzw. das sich für das Partnerprogramm anmeldet (nachfolgend „Partner“).
Der Partner bewirbt die Dienste von Uptimr über einen persönlichen Empfehlungslink und Gutscheincode. Für vermittelte zahlende Kunden erhält der Partner eine Provision nach Maßgabe dieser Vereinbarung. Ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird nicht begründet; der Partner handelt selbstständig und auf eigene Kosten.
§ 2 Anmeldung und Zustandekommen
Die Anmeldung erfolgt über das Partnerportal. Mit der Anmeldung gibt der Partner ein Angebot auf Abschluss dieser Vereinbarung ab. Die Vereinbarung kommt erst mit der Freigabe durch Uptimr zustande, über die der Partner per E-Mail bzw. im Partnerportal informiert wird. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.
Der Partner versichert, dass seine Angaben bei der Anmeldung und im Partnerportal vollständig und wahrheitsgemäß sind, und hält sie aktuell. Teilnehmen können volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen und Personengesellschaften.
§ 3 Empfehlungslink, Gutscheincode und Zuordnung
Der Partner erhält einen persönlichen Empfehlungslink und einen Gutscheincode. Kunden, die über den Empfehlungslink auf die Website gelangen, erhalten den im Partnerportal angegebenen Rabatt auf ihren Plan; derselbe Rabatt gilt bei Eingabe des Gutscheincodes.
Ein Kunde wird dem Partner zugeordnet, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Aufruf des Empfehlungslinks ein Team registriert oder beim Abschluss eines Abonnements den Gutscheincode des Partners verwendet. Es gilt die erste Zuordnung; eine spätere Umordnung auf einen anderen Partner findet nicht statt. Eigene Teams des Partners sowie Teams, die mit dem Partner wirtschaftlich verbunden sind, werden nicht zugeordnet.
Die Zuordnung erfolgt technisch über ein Cookie und die im Kundenkonto gespeicherte Empfehlung. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen von Uptimr.
§ 4 Provision
Der Partner erhält für jede vollständig bezahlte Rechnung eines ihm zugeordneten Kunden eine Provision in Höhe des im Partnerportal ausgewiesenen Prozentsatzes. Bemessungsgrundlage ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, ohne Umsatzsteuer und sonstige Steuern.
Sofern im Partnerportal eine Provisionsdauer angegeben ist, werden nur Rechnungen innerhalb dieses Zeitraums ab der Zuordnung des Kunden berücksichtigt; andernfalls besteht der Provisionsanspruch, solange der Kunde zahlt und diese Vereinbarung besteht.
Kein Provisionsanspruch besteht für Rechnungen, die erstattet, widerrufen oder per Rückbuchung zurückgefordert werden, sowie für Kunden, die unter Verstoß gegen diese Vereinbarung gewonnen wurden. Bereits ausgezahlte Provisionen für solche Rechnungen kann Uptimr mit künftigen Provisionen verrechnen oder zurückfordern.
Provisionen werden zunächst als „ausstehend“ erfasst und nach Ablauf einer Prüffrist von in der Regel 30 Tagen bestätigt.
§ 5 Abrechnung und Auszahlung
Bestätigte Provisionen werden in regelmäßigen Abständen, in der Regel monatlich, auf das im Partnerportal hinterlegte Konto ausgezahlt. Uptimr kann einen Mindestauszahlungsbetrag festlegen; darunter liegende Beträge werden auf den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen.
Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Partner ist damit einverstanden, dass Uptimr über die Provisionen Gutschriften ausstellt, und verzichtet insoweit auf die Ausstellung eigener Rechnungen. Der Partner teilt Uptimr mit, ob er umsatzsteuerpflichtig ist oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bzw. eine vergleichbare Regelung seines Sitzstaates in Anspruch nimmt.
Voraussetzung jeder Auszahlung sind vollständige Auszahlungsdaten, die Angaben nach § 6 sowie eine abgeschlossene Identitätsprüfung nach § 7. Solange diese fehlen, werden Provisionen einbehalten, verfallen jedoch nicht vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen ist der Partner selbst verantwortlich.
§ 6 Steuerliche Angaben und Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Der Partner verpflichtet sich, Uptimr auf Anforderung, spätestens jedoch vor der ersten Auszahlung, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bzw. VAT-Nummer oder – falls er keine besitzt – seine Steuernummer sowie die zur Ausstellung von Gutschriften erforderlichen Angaben (vollständiger Name bzw. Firma und Anschrift) herauszugeben. Änderungen teilt er unverzüglich mit.
Der Partner willigt ein, dass Uptimr die angegebene USt-IdNr. bzw. VAT-Nummer zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten auf Gültigkeit und Übereinstimmung mit Name und Anschrift prüft, insbesondere durch eine qualifizierte Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder über das MwSt-Informationsaustauschsystem der Europäischen Union (VIES), und das Ergebnis der Prüfung dokumentiert. Bei Partnern mit Sitz im Ausland kann die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren auf den Partner übergehen.
Ist die angegebene Nummer ungültig oder stimmen die Angaben nicht überein, kann Uptimr Auszahlungen bis zur Klärung zurückhalten.
§ 7 Identitätsprüfung (KYC)
Zur Verhinderung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Einhaltung von Sanktionsvorschriften führt Uptimr vor der ersten Auszahlung und bei begründetem Anlass auch später eine Identitätsprüfung („Know Your Customer“, KYC) durch.
Der Partner willigt ein und verpflichtet sich, hierfür auf Anforderung die erforderlichen Nachweise vorzulegen, insbesondere einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, einen Adressnachweis sowie bei Unternehmen einen aktuellen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Der Partner willigt ferner ein, dass Uptimr seine Angaben mit Sanktionslisten abgleicht und sich für die Prüfung zuverlässiger Dienstleister bedienen kann, die die Daten ausschließlich in seinem Auftrag verarbeiten.
Verweigert der Partner die Mitwirkung oder ergibt die Prüfung Unstimmigkeiten, kann Uptimr Auszahlungen zurückhalten und die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.
§ 8 Pflichten des Partners und unzulässige Werbung
Der Partner bewirbt Uptimr in eigener Verantwortung und unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere des Wettbewerbs-, Telemedien- und Datenschutzrechts. Werbliche Inhalte kennzeichnet er als Werbung bzw. Anzeige; er macht kenntlich, dass er für Empfehlungen eine Provision erhält.
Unzulässig sind insbesondere:
- unverlangte Werbung per E-Mail, Messenger oder sonstige Spam-Maßnahmen,
- irreführende Angaben über Uptimr, seine Leistungen, Preise oder Rabatte,
- das Setzen von Cookies oder Aufrufen des Empfehlungslinks ohne bewusste Handlung des Nutzers („Cookie Stuffing“), Weiterleitungen oder Pop-ups ohne Nutzerinteraktion,
- das Schalten von Suchmaschinenanzeigen auf die Marke „Uptimr“ oder verwechslungsfähige Begriffe ohne vorherige schriftliche Zustimmung,
- die Veröffentlichung des Gutscheincodes auf Gutschein- oder Cashback-Portalen ohne vorherige Zustimmung,
- Eigenempfehlungen sowie das Anlegen von Konten für Dritte ohne deren Auftrag,
- Werbung im Umfeld rechtswidriger, jugendgefährdender, extremistischer oder anderweitig anstößiger Inhalte.
Bei Verstößen kann Uptimr Provisionen für betroffene Kunden aberkennen und die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Der Partner stellt Uptimr von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Partners gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht beruhen.
§ 9 Marken und Werbemittel
Uptimr räumt dem Partner für die Dauer dieser Vereinbarung ein einfaches, nicht übertragbares, jederzeit widerrufliches Recht ein, den Namen und das Logo „Uptimr“ sowie bereitgestellte Werbemittel ausschließlich zur Bewerbung von Uptimr im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen. Veränderungen der Marke oder des Logos sind nicht gestattet. Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, im Namen von Uptimr zu handeln.
§ 10 Datenschutz
Uptimr verarbeitet die personenbezogenen Daten des Partners, einschließlich der Angaben nach §§ 5 bis 7, zur Durchführung dieser Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungs- und Prüfpflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie zur Betrugsprävention (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Uptimr.
Der Partner erhält von Uptimr ausschließlich zusammengefasste Angaben über vermittelte Kunden (z. B. Anzahl, Provisionen), jedoch keine personenbezogenen Kundendaten. Für die von ihm selbst im Rahmen seiner Werbung verarbeiteten Daten ist der Partner eigenverantwortlich.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Uptimr insbesondere bei Verstößen gegen §§ 6 bis 8 vor.
Mit Beendigung der Vereinbarung werden Empfehlungslink und Gutscheincode deaktiviert. Provisionen für Rechnungen, die vor Beendigung bezahlt wurden, werden nach § 5 ausgezahlt, sofern die Beendigung nicht auf einem Verstoß des Partners beruht. Für spätere Rechnungen besteht kein Provisionsanspruch.
§ 12 Haftung
Uptimr haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Uptimr übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl vermittelter Kunden oder Provisionen sowie für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Partnerportals und der Zuordnungstechnik.
§ 13 Änderungen dieser Vereinbarung
Uptimr kann diese Vereinbarung sowie Provisionssätze und Rabatte mit Wirkung für die Zukunft ändern. Eine geänderte Fassung wird dem Partner im Partnerportal angezeigt und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung, die er dort mit einem Klick erteilen kann.
Stimmt der Partner der geänderten Fassung nicht innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Veröffentlichung zu, wird seine Teilnahme am Partnerprogramm bis zur Zustimmung pausiert. Während der Pause werden keine neuen Kunden zugeordnet, der Gutscheincode kann nicht eingelöst werden und für in dieser Zeit bezahlte Rechnungen entsteht kein Provisionsanspruch. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt. Mit der Zustimmung endet die Pause; eine rückwirkende Zuordnung oder Provision für den Zeitraum der Pause erfolgt nicht.
Stimmt der Partner nicht zu, kann jede Partei die Vereinbarung nach § 11 kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bonn. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Uptimr, soweit diese Vereinbarung keine abweichende Regelung trifft.